Deutschlandweite Notarkosten

Die Kosten sind deutschlandweit einheitlich geregelt und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Damit ist gewährleistet, dass die Kosten für notarielle Tätigkeiten überall gleich sind. Auch nach der Notariatsreform in Baden-Württemberg bleiben die Notarkosten dieselben, egal ob die Beurkundung in Baden-Württemberg, Bayern, oder Hessen durchgeführt wird.

Der Notar ist verpflichtet Gebühren und Auslagen nach dem GNotKG zu erheben. Eine Gebührenvereinbarung ist nicht erlaubt. Bei den regelmäßigen Geschäftsprüfungen wird die ordnungsgemäße Gebührenerhebung geprüft.

Beratungen und Entwürfe sind in der Beurkundungsgebühr enthalten.

Bei dem Gerichts- und Notarkostengesetz handelt es sich um ein soziales Gebührensystem. Es soll allen Bürgern den Zugang zu notariellen Beurkundungen und Beratungen ermöglichen. Das Gebührensystem ist ausgewogen und führt dazu, dass der Notar sehr viele Tätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr ausführt.